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Antragsverfahren zur AHB

Voraussetzung für den Antrag zur Anschlussheilbehandlung (AHB) (bei einem Rentenversicherungsträger):

  • Wartezeit von 15 Jahren (Dauer der Versicherung (siehe auch Hinweis für Jugendliche weiter unten)
  • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
  • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
  • Anspruch auf große Witwen- beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Für Jugendliche, kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Für Sie genügt es, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung (zum Beispiel Schule, Fachschule oder Hochschule) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. Diese Beschäftigung oder Tätigkeit, beziehungsweise eine sich daran anschließende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, muss allerdings durchgehend bis zur Antragstellung angedauert haben.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bei dem jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger.

Sind Sie Rentner/in, wird Ihr Antrag zur AHB direkt bei der Krankenkasse gestellt.

Die Antragsverfahren sind unterschiedlich:

  • Entscheidung über den Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt vor der Verlegung in die Reha-Einrichtung oder
  • die Verlegung in die Reha-Einrichtung erfolgt ohne vorherige Entscheidung über den Antrag

Die Anträge stellt der Sozialdienst unserer Klinik beim zuständigen Kostenträger:

  • Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund): Das Krankenhaus sendet den Antrag direkt an die AHB-Klinik bzw. Deutsche Rentenversicherung Bund (privat versicherte Patienten)
  • Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Land): Die Auswahl der AHB-Klinik erfolgt durch den Rentenversicherungsträger
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung:
    Bei Privat- und Zusatzversicherten sowie bei gesetzlich Krankenversicherten ist eine Zustimmung der Krankenversicherung vor Aufnahme erforderlich
  • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung
    Sie sind Folgebehandlungen nach Arbeitsunfällen. Der Antrag wird vom behandelnden D-Arzt oder H-Arzt bei der Berufsgenossenschaft eingereicht.)
Medaillen für Mediziner
Es sind persönliche Kontakte, die einen Mediziner zum Mannschaftsarzt machen.