Wahlleistungen
Bitte überlegen Sie sich vor Ihrem Klinikaufenthalt, ob Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen. Diese besonderen Leistungen - wie beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder eine zusätzliche Wahlmöglichkeit beim Essen - müssen Sie selbst bezahlen, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind und keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung oder haben Sie eine Zusatzversicherung für Komfort- und/oder Arztleistungen abgeschlossen, übernimmt in der Regel die Versicherung die Kosten im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes.




